A G B - Seepanorama - Mirow - Ferienpark

Allgemeine Geschäftsbedingungen   Ferienpark Mirow GmbH   Dorfstr. 1a  17252 Mirow 

1.
Die Ferienpark Mirow GmbH ist von dem jeweiligen Eigentümer mit der Vermietung und Bewirtschaftung des Ferienhauses beauftragt worden.
Die Ferienpark Mirow GmbH nimmt gegenüber den Kunden die Stellung eines Verwalters ein.   
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Ferienpark Mirow GmbH - nachfolgend Verwalter genannt - und dem Kunden werden
durch diese AGB geregelt.
2.
 Der Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Verwalter und dem Kunden wird ausschließlich
bestimmt durch die Angaben und Beschreibungen des Prospektes und der Preisliste der Ferienpark Mirow GmbH - Granzow am See,
welche am Buchungstag für den  gewünschten Belegungszeitraum gültig sind.
3.
Der Vertrag kommt mit der Rücksendung
der unterschriebenen Buchungsbestätigung / Rechnung an den Verwalter zustande. Nach Erhalt der Rechnung sind 30%  der Vertragssumme zu leisten.
Der Restbetrag muß spätestens 21 Tage vor vertraglich vereinbarter Objektübernahme  beim Verwalter eingegangen sein. 
Erst bei vollständiger Bezahlung sowie der Hinterlegung einer Kaution wird dem Kunden durch die Rezeption des Ferienparkes Mirow
der Schlüssel des Ferienhauses ausgehändigt.  Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
4.
Ort- bzw. Objektprospekte
haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt.  Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen,
sind nicht Gegenstand des Vertrages. Das gilt insbesondere für Entfer- nungsangaben zu Restaurants und Gaststätten, da sich hier die Sachlage -
ohne Einflußmöglichkeiten des Verwalters - kurzfristig ändern kann.  Die Wohneinheiten dürfen nur mit der Maximalzahl an Personen,
 die aus der Hausbeschreibung des jeweils gebuchten Ferienhauses hervorgeht, belegt werden. Kinder gelten als volle Personen.
Bei Überbelegung hat der Verwalter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. 
Bei durch den Verwalter ausnahmsweise schriftlich genehmigter Überbelegung, steht in der Regel für die überzählige Person keine                                  
Schlafgelegenheit  und entsprechende Wohnausstattung zur Verfügung. 
5.
Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln.
Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen   Schäden dem Verwalter zu melden. Für fehlende,
 beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Kunde. Bei Auszug ist das Ferienobjekt samt Inventar im gleichen Zustand wie
beim Einzug zu übergeben. 
6.
Der vereinbarte Preis deckt die in der Preisliste beschriebenen Leistungen ab. Nebenkosten für Leihwäsche, Kinderbetten etc.,
werden zusätzlich berechnet und sind an den Verwalter zu entrichten. 
7.
Haustiere dürfen mitgebracht werden. Sie sind spätestens bei Anreise anzumelden
und sind kostenpflichtig lt. Preisliste.
8.
Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühren für die Reiserücktrittsversicherung
und für eine Reisehaft- pflichtversicherung. Empfehlenswert ist der Abschluß dieser Versicherungen.
9.
Der Kunde kann jederzeit von dem vertraglich
vereinbarten Belegungstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der
schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Die zusätzlich entstehenden Stornogebühren entstehen nach folgender Staffelung:  • Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als 75 Tage vor dem vereinbarten
Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 10% der Vertragssumme berechnet;  • bei Rücktritt vom Vertrag in der Zeit von 75 Tagen bis zum
46. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 25% der Vertragssumme berechnet;  
bei Rücktritt zwischen dem 45. Tag und 30. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 50% der Vertragssumme berechnet;  
• bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 75% der Vertragssumme berechnet; 
• bei Nichtantritt der Reise betragen die Stornokosten 100% der Vertragssumme.  Der Kunde hat die Möglichkeit der Nachweisführung , dass ein Schaden
entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
10.
Der Verwalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet,
die Leistungen so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.  Insbesondere haftet der Verwalter für:
a)  Bearbeitung der Anmeldung b)  Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag c)  Ausstellung und Absendung der Unterlagen. 
Falls der Kunde seine Rechnung nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Verwalter umgehend zu benachrichtigen.  Beanstandungen sind unverzüglich
an Ort und Stelle durch eine schriftliche Mängelrüge an der Rezeption des Verwalters geltend zu machen. Der Verwalter ist ausdrücklich beauftragt,
für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen.  Unverzüglich dem Verwalter übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer
vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet.   Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt der Verwaltung mitgeteilt wird und  ihm
dadurch die Möglichkeit einer  Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann jeglicher Minderungsanspruch ausgeschlossen werden.
11.
Liegt der vertraglich festgelegte Bezugstermin des Objektes später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Verwalter berechtigt,
eine Preiserhöhung vorzunehmen. Diese Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Sämtliche Abreden, Nebenreden und
Änderungen des Vertrages sind schriftlich abzufassen.
12. 
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.